Der Erwerb
Der Erwerb von Immobilien in Bulgarien
Der Kauf von Immobilien in Bulgarien verläuft in mancher Hinsicht anders als in anderen europäischen Ländern. Privatpersonen und Betriebe ohne festen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Bulgarien dürfen nach dem bulgarischen Gesetz nur Gebäude kaufen. Der Erwerb von Grund und Boden hingegen ist nicht erlaubt. Sobald Land mit zum Haus gehört (und dies ist bei allen Wohnformen so, außer beim Appartement), werden Sie eine bulgarische Firma gründen müssen, damit Sie die Immobilie erwerben können.
Dies klingt ziemlich kompliziert, ist jedoch in Wirklichkeit nur halb so schlimm. Es ist jedoch ratsam, sich für diesen Prozess Rat und Unterstützung von einem Rechtsanwalt zu holen. Dieser sollte der Sprache mächtig sein und kann vieles für Sie erledigen.
Die Gründung einer bulgarischen Firma
Die Registrierungskosten belaufen sich auf schätzungsweise 1.100 Lev, dies ist eine einmalige Investition. Die Beträge können je nach Gemeinde etwas abweichen.
Der vorläufige Kaufvertrag
Es ist üblich, in dieser Phase des Kaufprozesses eine Anzahlung in Höhe von 10% der Kaufsumme zu leisten.
Die Übereignung
Zwei bis drei Wochen später findet beim Notar die Unterzeichnung der notariellen Urkunde statt. Falls Sie der Sprache nicht mächtig, sind wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Die Urkunde wird vorgelesen und vom Verkäufer, Käufer und Notar in fünffacher Ausführung unterzeichnet sowie vom Notar mit Stempeln versehen. Nach Überweisung der geschuldeten Kaufsumme oder auf Vorlage des Zahlungsbeleges erhalten Sie die Schlüssel, und die Immobilie ist Ihr Eigentum.
Ihr neues Wohneigentum muss danach innerhalb von wenigen Tagen bei verschiedenen Ämtern registriert werden. Üblicherweise kümmert sich der Notar darum.
