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Der Erwerb

Der Erwerb von Immobilien in Bulgarien

Der Kauf von Immobilien in Bulgarien verläuft in mancher Hinsicht anders als in anderen europäischen Ländern. Privatpersonen und Betriebe ohne festen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Bulgarien dürfen nach dem bulgarischen Gesetz nur Gebäude kaufen. Der Erwerb von Grund und Boden hingegen ist nicht erlaubt. Sobald Land mit zum Haus gehört (und dies ist bei allen Wohnformen so, außer beim Appartement), werden Sie eine bulgarische Firma gründen müssen, damit Sie die Immobilie erwerben können.

Dies klingt ziemlich kompliziert, ist jedoch in Wirklichkeit nur halb so schlimm. Es ist jedoch ratsam, sich für diesen Prozess Rat und Unterstützung von einem Rechtsanwalt zu holen. Dieser sollte der Sprache mächtig sein und kann vieles für Sie erledigen.


Die Gründung einer bulgarischen Firma

Für die Gründung einer bulgarischen Firma sollten Sie sich ungefähr zwei Monate Zeit nehmen. Für den Kauf einer Immobilie ist es üblich, einen EOOD (Betrieb mit einem Eigentümer) oder einen OOD (einen Betrieb mit mehreren Eigentümern) zu gründen. Nachdem Sie ein bulgarisches Bankkonto mit einem Startkapital von 5.000 Lev eröffnet und einen Firmennamen ausgewählt haben, kann der Registrierungsprozess beginnen.

Die Registrierungskosten belaufen sich auf schätzungsweise 1.100 Lev, dies ist eine einmalige Investition. Die Beträge können je nach Gemeinde etwas abweichen.

Der vorläufige Kaufvertrag

Nachdem Sie sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt haben, kann der vorläufige Kaufvertrag unterzeichnet werden. Nach der Unterzeichnung sind Sie rechtlich gesehen bereits Eigentümer der Immobilie. Es empfiehlt sich, auch eine Anzahl auflösender Bedingungen mit in die Vereinbarung aufzunehmen. Lassen Sie den Vertrag auf jeden Fall von einem Rechtsberater oder Anwalt prüfen und falls notwendig anpassen oder ergänzen, dies gilt insbesondere, wenn Sie der Sprache nicht (hinreichend) mächtig sind.

Es ist üblich, in dieser Phase des Kaufprozesses eine Anzahlung in Höhe von 10% der Kaufsumme zu leisten.

Die Übereignung

Zwei bis drei Wochen später findet beim Notar die Unterzeichnung der notariellen Urkunde statt. Falls Sie der Sprache nicht mächtig, sind wird ein Dolmetscher hinzugezogen. Die Urkunde wird vorgelesen und vom Verkäufer, Käufer und Notar in fünffacher Ausführung unterzeichnet sowie vom Notar mit Stempeln versehen. Nach Überweisung der geschuldeten Kaufsumme oder auf Vorlage des Zahlungsbeleges erhalten Sie die Schlüssel, und die Immobilie ist Ihr Eigentum.

Ihr neues Wohneigentum muss danach innerhalb von wenigen Tagen bei verschiedenen Ämtern registriert werden. Üblicherweise kümmert sich der Notar darum.

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