Steuern
Steuerliche Abgaben
Wenn Sie sich nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Bulgarien aufhalten, werden Sie als Nichtresident angesehen. Sie sind dann zwar nicht vollständig steuerpflichtig in Bulgarien, trotzdem werden aber ein paar bulgarischen Abgaben auf Sie zukommen.
- Übereignungssteuer
Diese Abgabe bezahlen Sie beim Erwerb. Der Tarif beträgt 2% des Immobilienwertes gemäß Kaufurkunde. - Immobiliensteuer
Eine jährliche Abgabe. - Einkommenssteuer
Für das Einkommen, das Sie in Bulgarien zum Beispiel mit der Vermietung Ihrer Immobilie verdienen, müssen Sie jährlich eine Steuer entrichten. - Diverse örtliche Abgaben
- Steuer über den Mehrwert Ihres Hauses
Diese Abgabe wird beim Verkauf Ihrer Immobilie fällig.
