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Steuern

Steuerliche Abgaben

Wenn Sie sich nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in Bulgarien aufhalten, werden Sie als Nichtresident angesehen. Sie sind dann zwar nicht vollständig steuerpflichtig in Bulgarien, trotzdem werden aber ein paar bulgarischen Abgaben auf Sie zukommen.

  • Übereignungssteuer
    Diese Abgabe bezahlen Sie beim Erwerb. Der Tarif beträgt 2% des Immobilienwertes gemäß Kaufurkunde.

  • Immobiliensteuer
    Eine jährliche Abgabe.

  • Einkommenssteuer
    Für das Einkommen, das Sie in Bulgarien zum Beispiel mit der Vermietung Ihrer Immobilie verdienen, müssen Sie jährlich eine Steuer entrichten.

  • Diverse örtliche Abgaben

  • Steuer über den Mehrwert Ihres Hauses
    Diese Abgabe wird beim Verkauf Ihrer Immobilie fällig.

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