Please choose your language


Steuern

Steuerliche Abgaben

Auch wenn Sie nicht in Frankreich steuerpflichtig sind, werden Sie als Eigentümer einer Immobilie in Frankreich mit verschiedenen steuerlichen Abgaben zu tun haben. Eine Anzahl steuerlicher Abgaben, die auf Sie zukommen können:

  • Registrationsrecht
    Diese steuerliche Abgabe wird beim Kauf erhoben. Sie beträgt 4,8% der Kaufsumme. Davon gehen 1,2% an die Gemeinde und 3,6% ans Departement. Der Staat empfängt 2,5% über diese Kosten als Verwaltungskosten.

  • Immobiliensteuer
    Jährliche steuerliche Abgabe.

  • Wohnsteuer
    Diese Abgabe müssen Sie als Wohneigentümer verrichten, wenn Sie Ihr Wohneigentum vermieten.

  • Diverse lokale Steuern

  • Plus Value
    Steuerliche Abgabe über die Wertvermehrung Ihrer Immobilie ab Erwerbsdatum. Diese Abgabe wird beim Verkauf Ihres Hauses fällig und beträgt für Ausländer 16%. 15 Jahre nach Erwerb Ihrer Immobilie  werden Sie von dieser Abgabe freigestellt. Die Berechnung und Angabe dieser Steuer muss vom Notar und dem „Finanzverwalter“ vorgenommen werden, es ist nicht gestattet, dies selbst durchzuführen. Der Letztgenannte bürgt auch für eventuelle Nachforderungen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der französischen Steuerbehörde.

Mehr Informationen