Vermietung
Die Vermietung Ihrer Immobilie in Frankreich
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wohneigentum während Ihrer Abwesenheit an Dritte zu vermieten. Sie können Ihr Wohnobjekt selber vermieten oder aber mit einer Vermietungsorganisation zusammenarbeiten, die Sie bei der Vermietung tatkräftig unterstützt.
Unbedingt immer deutlich angeben, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Vermietung handelt. Eine Inventarliste kann dabei auf jeden Fall hilfreich sein. Denn die französische Gesetzgebung gewährt dem Mieter bei einer Mietdauer von über 3 Monaten zahlreiche Rechte.
Unbedingt immer deutlich angeben, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Vermietung handelt. Eine Inventarliste kann dabei auf jeden Fall hilfreich sein. Denn die französische Gesetzgebung gewährt dem Mieter bei einer Mietdauer von über 3 Monaten zahlreiche Rechte.
