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Der Erwerb

Der Erwerb von Immobilien in Portugal

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie mit dem Kauf einer Immobilie in Portugal nicht nur das Eigentum, sondern auch die Schulden, die auf dem Grundstück oder Haus lasten (zum Beispiel eine Hypothek, örtliche Steuern usw.), übernehmen.
Daher ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, ob die Immobilie schuldenfrei ist. Wenn die Immobilie schuldenfrei ist, stellt das lokale Katasteramt ein Zertifikat aus, damit Sie die Immobilie ohne Vorbelastungen kaufen können.

Reservierungsvereinbarung

Mit diesem Vertrag bezeugen Sie Ihr Interesse an der Immobilie. Sie tätigen eine kleine Anzahlung und erhalten dann vom Verkäufer genügend Zeit, sich gründlich über alles zu informieren, ohne das Risiko, dass inzwischen jemand anderes Ihre Immobilie kauft. Üblicherweise hat diese Vereinbarung ein Verfallsdatum.

Vorläufiger Kaufvertrag (contrato de promessa de compra e venda)

Mit dieser rechtlich verbindlichen Vereinbarung erklären beide Parteien ihr Einverständnis zu der Übereignung. Alle Vereinbarungen werden in diesem Vertrag festgelegt. Es empfiehlt sich, auch auflösende Bedingungen in die Vereinbarung aufzunehmen. Damit können Sie die finanziellen Konsequenzen, zum Beispiel bei Finanzierungsproblemen, einschränken. Der vorläufige Kaufvertrag wird vom Notar erstellt, dieser ist jedoch nicht haftbar für den Inhalt des Vertrages. Es ist üblich, bei der Unterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 10- 20% zu leisten.

Übereignung

Üblicherweise findet 1 bis 2 Monate nach Unterzeichnung des Kaufvertrags die Übereignung statt. Die Unterzeichnung der Eigentumsurkunde (Escritura) findet beim Notar statt, damit ist der Kaufprozess faktisch abgeschlossen. Lassen Sie nach Unterzeichnung des Kaufvertrages Ihren Besitz so schnell wie möglich beim Katasteramt und der Steuerbehörde registrieren.

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