Vermietung
Ihre Zweitwohnung in Spanien vermieten
Sie können überlegen, Ihr Haus in Spanien während Ihrer Abwesenheit zu vermieten. Über den erzielten Mieterlös zahlen Sie in Spanien steuerliche Abgaben von 25%.
Das spanische Mietgesetz räumt dem Mieter zahlreiche Rechte ein, wenn Sie das Wohnobjekt länger als 12 Monate vermieten. Achten Sie bitte darauf, wenn Sie Ihre Immobilie nur für eine begrenzte Zeit vermieten möchten. Legen Sie Vereinbarungen bezüglich Vermietung immer schriftlich fest. Auch eine Inventarliste ist ein klarer Beweis dafür, dass es sich um eine Vermietung zu Ferienzwecken handelt.
Vermietungsorganisationen
Eine Vermietungsorganisation kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Vor allem in den touristischen Gebieten finden Sie zahlreiche Vermietungsorganisationen. Die Tarife und Auslastung sind jedoch nicht bei jeder Vermietungsorganisation gleich, es lohnt sich daher auf jeden Fall, zu vergleichen und verschiedene Angebote einzuholen.
