Steuern
Steuerliche Abgaben in der Türkei
Wenn Sie sich nicht mehr als 183 Tage pro Jahr in der Türkei aufhalten, werden Sie als Nichtresident angesehenen und sind nicht vollständig steuerpflichtig. Dennoch werden einige türkische Abgaben auf Sie zukommen. Sie müssen zum Beispiel Übereignungssteuer entrichten, die sich der Käufer und der Verkäufer übrigens oft teilen. Sie müssen auch einen Teil Ihres in der Türkei erzielten Einkommens, zum Beispiel aus der Vermietung Ihrer Wohnung, versteuern und Gemeindesteuern (Immobiliensteuer, Umweltabgaben usw.) bezahlen.
In der Türkei sind Sie selbst für Ihre Steuererklärung verantwortlich. Daher erhalten Sie keine Aufforderung vom Finanzamt, sondern müssen selber rechtzeitig Ihre Steuern bezahlen.
Vergi Numarasi
Wenn Sie in der Türkei ein Haus kaufen wollen, müssen Sie im Besitz einer türkischen Steuernummer (vergi numarasi) sein. Diese Steuernummer benötigen Sie auch für die Eröffnung eines Bankkontos in der Türkei.
