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Der Erwerb

Der Erwerb von Immobilien in Ungarn

Der Kauf von Immobilien in Ungarn verläuft in mancher Hinsicht anders als Sie es von Ihrem Heimatland gewohnt sind. Zuallererst ist es wichtig herauszufinden, ob Sie das gewünschte Wohnobjekt auch tatsächlich erwerben dürfen. Beachten Sie dabei folgendes:

  • Einschränkende Vorschriften
    Als ausländische Privatperson werden Sie sich als Kaufinteressent mit einer Anzahl einschränkender Vorschriften auseinandersetzen müssen. Wenn Sie zum Beispiel ein Haus etwas außerhalb kaufen möchten, darf das Grundstück höchstens 6.000 m2 groß sein. Daher können Ausländer meist keinen Landwirtschafts-, Weinanbau- oder Waldgrund erwerben. Diese Einschränkung gilt nicht für Grundstücke innerhalb einer bebauten Zone.

    Auch militärische oder strategische Objekte, Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, und Objekte, die in Naturschutzgebieten liegen, können von Ausländern nicht erworben werden. Achten Sie immer auf den Eintrag im amtlichen Grundstücksverzeichnis.

  • Erlaubnis
    Bevor Sie in Ungarn ein Wohnobjekt kaufen können, benötigen Sie die Zustimmung der regionalen Behörde. Kommunale Interessen können einer Erlaubnis im Wege stehen, was jedoch in der Realität bei einem Kaufgesuch eines EU-Bürgers höchst selten vorkommt.

Der Kaufprozess

Sobald Sie sich als Käufer mit dem Verkäufer über die Kaufsumme geeinigt haben, kann der Kaufprozess in Gang gesetzt werden. Der Rechtsanwalt spielt bei diesem Prozess eine wichtige Rolle. Er erstellt einen vorläufigen Kaufvertrag, der von beiden Parteien zum Zeichen Ihres Einverständnisses unterzeichnet wird. Dabei ist es üblich, dass Sie als Käufer eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 20% der Kaufsumme leisten.

Prinzipiell ist es nicht üblich, auflösende Bedingungen in den Vertrag aufzunehmen. Im Zusammenhang mit der einzuholenden Erlaubnis der regionalen Behörde wird dem ausländischen Käufer diese Möglichkeit jedoch oft trotzdem gewährt.

Nach Unterzeichnung des vorläufigen Kaufvertrages wird der Rechtsanwalt beim örtlichen Katasteramt Meldung machen, damit die Immobilie nicht an Dritte verkauft werden kann. Danach erledigt der Rechtsanwalt die übrigen Formalitäten.

Er beantragt die staatliche Genehmigung, sorgt dafür, dass der Notar Ihre Staatsbürgerschaft überprüft und erstellt eine Zahlungsvereinbarung für den Restkaufbetrag. Sobald Sie die Genehmigung der regionalen Behörde erhalten haben (meist dauert dies 4 bis 8 Wochen), können Sie den Restbetrag bezahlen und sind Sie Eigentümer der Immobilie. Der Zahlungsprozess wird vom Rechtsanwalt abgewickelt. Dieser wird schließlich auch die Registrierung beim Katasteramt vornehmen.

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